Für die bevorstehenden Einschulungsfeierlichkeiten ist die 3-G-Regel relevant.
Das bedeutet, dass beide Begleitpersonen des Einschulungskindes nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig / PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis an den Feierlichkeiten teilnehmen dürfen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebenjahr.
Alle Einschulungskinder müssen sowohl für den Gottesdienst am Freitag, als auch für die Einschulungsfeier am Samstag einen negativen Selbsttest vorlegen. Diese Selbsttests werden von der Schule gestellt. Zur Abholung in der Schule bieten wir Ihnen folgende Termine an:
Dienstag 31.08.2021 von 14 bis 15 Uhr
Donnerstag 02.09.2021 von 14 bis 15 Uhr
Gerne können Sie sich untereinander absprechen und Tests für andere Kinder mitnehmen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur Abholung haben, melden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch bei uns.
Geben Sie diese Informationen gerne untereinander weiter, damit niemand von den Feierlichkeiten ausgeschlossen werden muss.